Stand: 26. Januar 2022

1. Mitgliedschaft

1.1 Instrumental- bzw. Gesangsunterricht wird nur an Mitglieder der Sing- und Musikschule, „Gersthofer Spatzen“ e.V., erteilt. Jeder Schüler wird deshalb automatisch mit der Anmeldung zum Unterricht auch Mitglied des Vereins, bei Minderjährigen werden dies auch die gesetzlichen Vertreter.

2. Beiträge und Gebühren

2.1 Von jedem Mitglied ist ein Jahresbeitrag in Höhe von fünfzehn Euro zuzüglich drei Euro für Versicherungen am Jahresanfang zu leisten.

2.2 Bei Neuanmeldungen werden fünf Euro Aufnahmegebühr erhoben.

2.3 Mehrere Familienangehörige werden beim Jahresbeitrag als ein Mitglied behandelt.

3. Unterricht

3.1 Das Unterrichtsjahr (zwölf Monate) ist dem Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen angepasst. Es beginnt am 1. September und endet am 31. August.

3.2 An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien an allgemeinbildenden Schulen wird nicht unterrichtet.

3.3 Neuanmeldungen während des Schuljahres sind möglich, solche gelten jedoch gleichzeitig auch für das nachfolgende ganze Schuljahr.

3.4 Wenn aufgrund von besonderen Umständen der persönliche Unterricht nicht möglich ist, wird der Unterricht via digitaler Medien dem Präsenzunterricht gleichgestellt.

4. Abmeldung vom Unterricht

4.1 Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Schuljahresende (31. August) möglich. Sie müssen der Geschäftsstelle der Sing- und Musikschule schriftlich bis spätestens 31. Mai vorliegen.

4.2 Während des Schuljahres kann der Schüler nur in begründeten Ausnahmefällen und im Einvernehmen mit der Schulleitung und des Vorstands aus der Sing- und Musikschule ausscheiden.

5. Kündigung der Vereinsmitgliedschaft

5.1 Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft bei der Sing- und Musikschule, „Gersthofer Spatzen“ e.V., ist nur zum Jahresende (31. Dezember) möglich. Sie muss der Geschäftsstelle der Sing- und Musikschule schriftlich bis spätestens 30. November vorliegen.

6. Schulgeld

6.1 Das für den Unterricht zu zahlende jährliche Schulgeld wird in zwölf Monatsraten abgebucht. Es wird immer für ein Schuljahr festgesetzt.

6.2 Tariferhöhungen für die Angestellten im öffentlichen Dienst führen automatisch zu entsprechenden Gebührenerhöhungen, da die Musiklehrer der Sing- und Musikschule fest angestellt sind und sich deren Gehalt nach diesen Tarifen orientiert.

6.3 Gebührenänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Sie berechtigen nicht zu außerordentlichen Kündigungen der Mitgliedschaft bzw. des Unterrichts.

7. Unterrichtsausfall

7.1 Unterrichtsstunden, welche durch Verschuldung der Lehrkraft ausfallen, werden vor- bzw. nachgegeben.

7.2 Unterrichtsstunden, welche durch Krankheit oder dienstliche Verhinderung (z. B. Lehrgang, Seminar) der Lehrkraft ausfallen, werden nicht vor- bzw. nachgegeben. Dies gilt jedoch nur bis zu drei Unterrichtsstunden pro Schuljahr.

7.3 Vom Schüler selbst zu vertretende Unterrichtsversäumnisse werden nicht nachgeholt.

8. Lastschrifteinzug

8.1 Sämtliche Zahlungen für Gebühren, Jahresbeiträge usw. werden im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht. Die entsprechenden Einzugsermächtigungen werden mit dem Aufnahmeantrag erteilt. Stand 26.01.2022

AGB zum Ausdrucken:

[wpfilebase tag=file id=18 tpl=simple /]